Wechseln zu: Navigation, Suche

Patent: Unterschied zwischen den Versionen

 
Zeile 57: Zeile 57:
  
 
== Walkthrough ==
 
== Walkthrough ==
'''Nächster Artikel: [[Geistiges Eigentum]]'''
+
'''Nächster Artikel: [[Geistigen Eigentums|Geistiges Eigentum]]'''
  
 
[[Category:Open Access]]
 
[[Category:Open Access]]

Aktuelle Version vom 18. Januar 2014, 00:20 Uhr

Urkunde eines Patents

Ein Patent ist ein Schutzmechanismus für Erfindungen. Durch ein Patent ist der Erfinder bzw. die Erfinderin in der Lage einen unrechtmäßigen Nachbau oder eine unrechtmäßige Kopie der Erfindung zu untersagen. Der Patentinhaber bzw. die Patentinhaberin hat das exklusive Recht die Erfindung zu verkaufen, zu vermarkten oder Lizenzen auszustellen. Im Gegenzug muss der Erfinder bzw. die Erfinderin die Funktionsweise der Erfindung veröffentlichen. Ein Patent wird nur für eine gewisse Zeit und nur für ein bestimmtes Land/bestimmte Länder ausgestellt. Patente sind eine Form der Sicherung des Geistigen Eigentums.

Geschichte

Wesentliche Teile des heutigen Patentrechts gehen zurück auf das Patentgesetz der Stadt Venedig aus dem Jahr 1474. Das Gesetz beschreibt die Möglichkeit Erfindungen zu schützen und andere von der Nutzung/Kopie der Erfindung auszuschließen.

Das deutsche Patentgesetz stammt aus dem Jahr 1877. Auf Anregung von Werner von Siemens wurde ein Patentschutzverein gegründet der dann den ersten Gesetzesentwurf anfertigte. Auf Bitte von Werner von Siemens an den Kanzler Otto von Bismarck wurde das Gesetz eingeführt. [1]

Patentwesen

Die Anmeldung eines Patents ist ein komplizierter und kostenintensiver Vorgang. Grundsätzlich gilt, dass jedes Land ein eigenes Patentrecht und ein eigenes Urheberrecht erlässt, so dass es bislang noch keinen Weg gibt, eine Erfindung in allen Ländern durch ein Patent zu schützen.

Patentierbar sind technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind. [2]

Wenn ein Patent gewährt wird, dann ist die Funktionsweise der Erfindung öffentlich zu dokumentieren. Läuft der Patentschutz aus, kann die Erfindung frei genutzt, vervielfältigt, weitergegeben und verbessert werden.

Internationale Patente

Da jedes Land ein eigenes Patent bzw. Urheberrecht hat, gibt es kein internationales Patent, also ein Patent welches in allen Ländern gültig ist. Wenn eine Erfindung in verschiedenen Ländern geschützt werden muss, ist es notwendig in verschiedenen Ländern Patente zu beantragen.

Für Europa gibt es ein Europäisches Patentamt, welches den Vorgang der Anmeldung von Patenten im Europäischen Raum vereinfacht. Das Europäische Patentamt kann jedoch keine Patente erteilen, da es lediglich eine formale Prüfung übernimmt. Die Gewährung eines Patentes obliegt dann dem Patentamt des jeweiligen Landes (nach Zahlung zusätzlicher Gebühren).[3]

Zur Vereinfachung der Anmeldung eines Patents im Ausland wird über den so genannten Prioritätsanspruch sichergestellt, dass der ursprüngliche Patenthalter ein Jahr das exklusive Recht hat die Erfindung bei einem ausländischen Patentamt einzureichen. [4]

Kosten für Patente

Für die Patenterteilung in genau einem Land betragen die Kosten mindestens 5.000€. Abhängig von der Laufzeit des Patentschutzes entstehen weitere Kosten von ca. 5.000-15.000 €. Die Kosten beinhalten die Prüfung der eingereichten Erfindung auf Patentierfähigkeit.

Wird ein Patent beim Europäischen Patentamt angemeldet, betragen die Kosten mindestens 10.000€ und für jedes Land (aus dem Europäischen Raum) in dem die Erfindung geschützt werden soll nochmal mindestens 1000€. Abhängig von der Laufzeit des Patentes sind pro Land entsprechend 5.000-15.000 € zu entrichten.[5]

Patente in Standards/Normen

Wenn für eine Erfindung Patentschutz besteht, können bei Patentverletzungen (also die illegale Kopie/Nutzung einer Erfindung) vor Gericht durch den Patenthalter Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine Patentverletzung liegt ebenfalls vor, wenn ein anderer Erfinder bzw. eine andere Erfinderin die gleiche Idee hatte und sich selbst die patentgeschützte Erfindung baut. Entscheidend ist also, wann zuerst Ansprüche auf die Erfindung geltend gemacht werden.

In vielen technischen Standards sind patentgeschützte Erfindungen ein Bestandteil. Damit eine patentgeschützte Erfindung in einem technischen Standard genutzt werden kann, muss der Patenthalter eine entsprechende Lizenz ausstellen. Wenn der Patenthalter keine Lizenz ausstellt und der Standard dennoch eingesetzt wird, kann der Patenthalter pro Einsatz eine Gebühr verlangen. So geschehen im GIF oder JPEG Standard.

Kritik

  • Die hohen Gebühren für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents sind für "private" Erfinderinnen und Erfinder kaum bezahlbar. Durch den fehlenden Schutz leiden insbesondere Einzelpersonen oder kleinere Unternehmen stark im Falle einer Kopie oder eines Plagiats der Erfindung.
  • Der Patentschutz hemmt die Weiterentwicklung von Erfindungen. Durch die Restriktionen die der Patenthalter für seine Erfindung vorsieht, ist die Weiterentwicklung durch andere Erfinderinnen und Erfindern stark eingeschränkt bis unmöglich.
  • Immer mehr Unternehmen und Forschungseinrichtungen patentieren auch kleinere Erfindungen ohne Verwertungsabsichten. Oft wird gewartet bis jemand anderes mit der selben Idee eine Entwicklung veröffentlicht um dann Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies ist insbesondere dann lukrativ, wenn eine geschützte Erfindung unbemerkt in einen Standard übernommen wurde.
  • Oft wird der Patentschutz einer Erfindung künstlich verlängert, indem der Erfinder bzw. die Erfinderin die Erfindung minimal abändert und ein neues Patent anmeldet. So wird aktiv verhindert, dass die ursprüngliche Erfindung frei genutzt werden kann.
  • Patente werden nicht nur auf technische Erfindungen ausgestellt. In manchen Ländern (insbesondere USA) ist es möglich Vorgänge, Sourcecode und bestimmte gefundene Gensequenzen patentieren zu lassen.

Alternativen und Defensivpublikationen

Neben der Patentierung von Erfindungen existieren noch weitere Mechanismen um Erfindungen zu schützen.

Eine gängige Strategie ist die Geheimhaltung von Erfindungen. So kann es für kleine Unternehmen wesentlich günstiger sein, wenn die Erfindung gar nicht erst veröffentlicht wird. Ein Nachteil an dieser Variante ist, dass eine Weiterentwicklung (außer durch das Unternehmen) ausgeschlossen ist.

Eine weitere Alternative zur Patentierung sind Defensivpublikationen.

Quellen

  1. 'Wikipediaartikel zur Geschichte des Patentrechts Wikipedia. Abgerufen am 16. Januar 2014.
  2. Patentierbar oder nicht patentfähig Uni Hamburg. Abgerufen am 16. Januar 2014
  3. Wikipediaartikel zum Europäischen Patent Wikipedia. Abgerufen am 16. Januar 2014
  4. Wikipediaartikel zum Patentrecht in Deutschland Wikipedia. Abgerufen am 16. Januar 2014
  5. Kosten der Patentanmeldung Patent-Pilot. Abgerufen am 16. Januar 2014

Walkthrough

Nächster Artikel: Geistiges Eigentum