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Zivilklausel

Version vom 13. Januar 2014, 08:09 Uhr von Tim.Jaap (Diskussion | Beiträge) (Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers! Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public doma)

Was ist eine Zivilklausel? [1]

Bei der Zivilklausel handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung die von wissenschaftliche Einrichtungen wie beispielsweise Universitäten eingegangen werden und in welcher sich die Einrichtung dazu verpflichtet ausschließlich zivile und friedliche Forschung zu betreiben.

Die wissenschaftliche Einrichtung beitreibt dementsprechend keinerlei Forschung für die Bundeswehr oder andere Streitkräfte sowie forscht sie auch nicht für die Rüstungsindustrie und gehen auch keinerlei Drittmittelkooperationen mit Unternehmen aus der Rüstungsindustrie oder Einrichtungen der Streitkräfte ein.

Ziel ist es, durch die Ablehnung von wehrtechnischen und wehrmedizinischen Forschungen den weltweiten Frieden zu fördern.


Rechtliche Situation [2]

Aus der Zivilklausel ergeben sich keinerlei rechtsverbindliche Wirkung, da es sich bei dieser um eine sogenannte freiwillige Selbstverpflichtung handelt. Daher lassen sich keine Rechtsansprüche daraus ableiten.


Problematik mit Dual-Use Forschung

Ein Problem das häufig zu kontroversen Diskussionen führt sind sogenannte Dual-Use Forschungen. Diese sind oft nicht eindeutig ausschließlich der zivilen und friedlichen Forschung zuzuordnen bzw. können diese durchaus auch für wehrtechnische oder wehrmedizinische Forschungen und Projekte weiterverwendet werden oder deren Grundlage bilden.

Ein Beispiel jüngster Zeit das diese Problematik repräsentiert ist ein Satellitenprojekt der Universität Bremen. Dieses wird vom Pentagon, das US-Verteidigungsministerium, finanziell gefördert und ist laut der Universität Bremen eine „rein zivile Grundlagenforschung“. [3] Dementsprechend wird es von Seiten der Universität Bremen nicht als wehrtechnische Forschung betrachtet. Dies steht allerdings klar gegen die Zivilklausel, welche sich die Universität selbst als erste Universität deutschlandweit auferlegt hatte, und kann durchaus in wehrtechnischen Forschungen genutzt werden.


Universitäten mit Zivilklausel [4]

Folgende Universität verfügen über eine bestehende Zivilklausel:

  • Technische Universität Berlin
  • Universität Bremen
  • Universität Konstanz
  • Technische Universität Dortmund
  • Universität Oldenburg
  • Technische Universität Ilmenau
  • Universität Tübingen
  • Universität Rostock
  • Hochschule Bremen
  • Hochschule Bremerhaven
  • Technische Universität Darmstadt
  • Universität Göttingen
  • Universität Frankfurt am Main
  • Universität Münster


Quellen

[1] http://www.zivilklausel.de/index.php/fragen-und-antworten

[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverpflichtung

[3] http://www.sueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-us-militaer-finanziert-deutsche-forscher-1.1826649 (letzter Aufruf am 13.01.2014)

[4] http://www.zivilklausel.de/index.php/bestehende-zivilklauseln