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Open Access Factsheet

In diesem Factsheet sind die wichtigsten Fakten rund um Open Access, Patente und Creative Commons zusammen gefasst. Zu jeden Thema gibt es eine kurze Definition, ein wichtiges Fakt, einen Kritikpunkt und die Bedeutung für Studierende an der TU Berlin.

Open Access

Open Access Logo

Unter Open Access versteht man den freien Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln und wissenschaftlicher Literatur über das Internet. Insbesondere geht es um den einfachen Zugang zu den Dokumenten und das Recht diese entgeltfrei zu nutzen.

Das Directory of Open Access Journals zählt momentan über 9800 Open Access Journale. Alle diese Journale setzen wissenschaftliche Qualitätsstandards ein.Eine Springer Studie prognostiziert das im Jahr 2025 60% aller wissenschaftlicher Journale Open Access Journale sein werden.

Der größte Kritikpunkt am Open Access Modell sind die auf die Autoren umgelegten Veröffentlichungskosten. Diese können sich je nach Journal auf bis zu 3000$ pro Artikel belaufen.

An der TU-Berlin setzten sich unter anderem Martin Grötschel und Wolfgang Zick für Open Access ein. Sie haben sich beide in der TU intern mit einem Artikel zur Open Access Bewegung bekannt. Die große Hoffnung dabei ist den Etat für Zeitschriften und Datenbanken von momentan 70,5 Prozent des Gesamtbudgets drastisch zu reduzieren.

Patente

Ein Patent ist ein Schutzmechanismus für Erfindungen. Durch ein Patent ist der Erfinder bzw. die Erfinderin in der Lage einen unrechtmäßigen Nachbau oder eine unrechtmäßige Kopie der Erfindung zu untersagen. Der Patentinhaber bzw. die Patentinhaberin hat das exklusive Recht die Erfindung zu verkaufen, zu vermarkten oder Lizenzen auszustellen. Im Gegenzug muss der Erfinder bzw. die Erfinderin die Funktionsweise der Erfindung veröffentlichen.

Für die Patenterteilung in genau einem Land betragen die Kosten mindestens 5.000€. Abhängig von der Laufzeit des Patentschutzes entstehen weitere Kosten von ca. 5.000-15.000 €. Die Kosten beinhalten die Prüfung der eingereichten Erfindung auf Patentierfähigkeit.

Einer der Hauptkritikpunkte am modernen Patentwesen ist, dass Immer mehr Unternehmen und Forschungseinrichtungen patentieren auch kleinere Erfindungen ohne Verwertungsabsichten. Oft wird gewartet bis jemand anderes mit der selben Idee eine Entwicklung veröffentlicht um dann Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Creative Commons

Unter Creative Commons versteht man eine Sammlung von Standard-Lizenzverträgen die von der gleichnamigen gemeinnützigen Organisation bereitgestellt werden. Diese Lizenzverträge können für alle Arten von digitalen Werken kostenfrei genutzt werden. Dabei kann der Autor sehr leicht steuern welche Rechte und Pflichten bei der Nutzung und Weiterverwendung seiner Werke bestehen. Alle Creative Commons Lizenzen erlauben die freie Nutzung der Werke.

Die Creative Commons Lizenzen sind rechtlich bindend. Sie stellen einen Zivilrechtlichen Vertrag dar. Diese Vertrag wird geschlossen sobald die Werke verwendet werden. Der Lizenztext hat sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern vor Gericht stand gehalten. So erwirkte eine deutsche Fotografin vor dem Berliner Landgericht einen Einstweilige Verfügung gegen eine deutsche Partei. Die Partei hatte eines der Bilder der Fotografin ohne Angabe der Quelle genutzt.

Die Creative Commons Lizenzen bieten sich im Universitären Rahmen besonders für die Liezensierung von Abschluss- und Seminararbeit an. Sie bieten dem Autor gute Steuerungsmöglichkeiten wie das eigene Werk genutzt werden darf. Und die Nutzer der Arbeit können rechtlich einwandfrei auf der Arbeit aufbauen.

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