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Dual-Use: Unterschied zwischen den Versionen

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International gilt zunächst als Dual-Use-Gut, was durch das Wassenaar-Abkommen als solches klassifiziert wurde. Namensgebend ist hierbei die niederländische Gemeinde, in welcher das Abkommen 1995 abgeschlossen wurde. Die meisten Treffen, bei welchen u.A. auch die Listen der Dual-Use-Güter aktualisiert werden, finden jedoch im Wiener Sekretariat statt.<ref>http://www.wassenaar.org/faq/index.html</ref> Diese sind auf Europäischer Ebene in der „VERORDNUNG (EG) Nr. 428/2009“<ref>http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/vorschriften/eg_dual_use_vo/vo428_2009.pdf</ref> festgehalten. In Deutschland sind diese, gemeinsam mit diversen nationalen Ergänzungen in Teil 1 Abschnitt B der „Ausfuhrliste“ <ref>http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/ausfuhrliste/index.html</ref> rechtlich umgesetzt.
 
International gilt zunächst als Dual-Use-Gut, was durch das Wassenaar-Abkommen als solches klassifiziert wurde. Namensgebend ist hierbei die niederländische Gemeinde, in welcher das Abkommen 1995 abgeschlossen wurde. Die meisten Treffen, bei welchen u.A. auch die Listen der Dual-Use-Güter aktualisiert werden, finden jedoch im Wiener Sekretariat statt.<ref>http://www.wassenaar.org/faq/index.html</ref> Diese sind auf Europäischer Ebene in der „VERORDNUNG (EG) Nr. 428/2009“<ref>http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/vorschriften/eg_dual_use_vo/vo428_2009.pdf</ref> festgehalten. In Deutschland sind diese, gemeinsam mit diversen nationalen Ergänzungen in Teil 1 Abschnitt B der „Ausfuhrliste“ <ref>http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/ausfuhrliste/index.html</ref> rechtlich umgesetzt.
  
  
== Was bedeutet das rechtlich? ==
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=== Was bedeutet das rechtlich? ===
  
 
Diese Kennzeichnung bietet den jeweils zuständigen Behörden eine rechtliche Grundlage, um die Ausfuhr als ziviles Gut zu untersagen, wenn die ausschließlich zivile Nutzung am Bestimmungsort nicht einwandfrei nachweisbar ist.
 
Diese Kennzeichnung bietet den jeweils zuständigen Behörden eine rechtliche Grundlage, um die Ausfuhr als ziviles Gut zu untersagen, wenn die ausschließlich zivile Nutzung am Bestimmungsort nicht einwandfrei nachweisbar ist.
  
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Jedes Dual-Use-Gut wird mit einer eindeutigen Zahl-Buchstabe-Zahlenkombination in den Listen geführt. In Deutschland wird diese Kodierung als Ausfuhrlisten-Nummer (AL-Nummer) und in den USA als Export Control Classification Number (ECCN) bezeichnet. Dabei steht die erste Zahl dieser Kodierung für die dem der Exportkontrolle unterliegenden Dual-Use-Gütern zugeordneten Kategorie:
 
Jedes Dual-Use-Gut wird mit einer eindeutigen Zahl-Buchstabe-Zahlenkombination in den Listen geführt. In Deutschland wird diese Kodierung als Ausfuhrlisten-Nummer (AL-Nummer) und in den USA als Export Control Classification Number (ECCN) bezeichnet. Dabei steht die erste Zahl dieser Kodierung für die dem der Exportkontrolle unterliegenden Dual-Use-Gütern zugeordneten Kategorie:

Version vom 26. Februar 2014, 15:32 Uhr

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Begriffsklärung

Dual-Use ist ein dem Englischen entlehnter Begriff, der überwiegend in der Exportkontrolle angewendet wird und die prinzipielle Verwendbarkeit eines Wirtschaftsgutes (z.B. einer Maschine, aber auch Software und Technologie) sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken kennzeichnet. Der militärische Zweck schließt auch alle Waren ein, „die sowohl für nichtexplosive Zwecke als auch für jedwede Form der Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden können.“[1]


Festlegung

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International gilt zunächst als Dual-Use-Gut, was durch das Wassenaar-Abkommen als solches klassifiziert wurde. Namensgebend ist hierbei die niederländische Gemeinde, in welcher das Abkommen 1995 abgeschlossen wurde. Die meisten Treffen, bei welchen u.A. auch die Listen der Dual-Use-Güter aktualisiert werden, finden jedoch im Wiener Sekretariat statt.[2] Diese sind auf Europäischer Ebene in der „VERORDNUNG (EG) Nr. 428/2009“[3] festgehalten. In Deutschland sind diese, gemeinsam mit diversen nationalen Ergänzungen in Teil 1 Abschnitt B der „Ausfuhrliste“ [4] rechtlich umgesetzt.


Was bedeutet das rechtlich?

Diese Kennzeichnung bietet den jeweils zuständigen Behörden eine rechtliche Grundlage, um die Ausfuhr als ziviles Gut zu untersagen, wenn die ausschließlich zivile Nutzung am Bestimmungsort nicht einwandfrei nachweisbar ist.

Kodierung

Jedes Dual-Use-Gut wird mit einer eindeutigen Zahl-Buchstabe-Zahlenkombination in den Listen geführt. In Deutschland wird diese Kodierung als Ausfuhrlisten-Nummer (AL-Nummer) und in den USA als Export Control Classification Number (ECCN) bezeichnet. Dabei steht die erste Zahl dieser Kodierung für die dem der Exportkontrolle unterliegenden Dual-Use-Gütern zugeordneten Kategorie:

  • 0 Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
  • 1 Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine
  • 2 Werkstoffbearbeitung
  • 3 Allgemeine Elektronik
  • 4 Rechner
  • 5 Telekommunikation und Informationssicherheit
  • 6 Sensoren und Laser
  • 7 Luftfahrtelektronik und Navigation
  • 8 Meeres- und Schiffstechnik
  • 9 Antriebssysteme, Raumfahrzeuge und zugehörige Ausrüstung


Jede Kategorie wird wiederum in eine von fünf Gattungen unterteilt, die durch einen Buchstaben gekennzeichnet ist:

  • A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
  • B Prüf-, Test- und Herstellungsausrüstung
  • C Werkstoffe und Materialien
  • D Datenverarbeitungsprogramme (Software)
  • E Technologie


Die nachfolgenden drei Zahlen (die Kennung) setzen sich aus dem Grund der Kontrolle (erste Zahl) und einer laufenden Nummer zusammen. Güter mit einer Kennung im Bereich 901–999 weisen auf nationale Beschränkungen hin, d.h. diese Güter sind nicht in den internationalen Güterlisten aufgeführt.[1]


Beispiele

Zentrifuge.jpg

Dual-Use-Güter sind so vielfältig wie die moderne Technik selbst. Nennenswert ist z.B. GPS, welches zivile Kraftfahrzeuge ebenso präzise ans Ziel bringt, wie militärische Langstreckenflugkörper.[5] Aber auch Gewehre, die mit Hilfe eines kleinen Linux-Computers und Smartphone-/ Wetterstationssensorik selbst halb Erblindeten zu Schüssen verhelfen, welche selbst Wilhelm-Tell vor Neid erblassen lassen würden, werfen die Frage auf, was denn überhaupt noch rein zivile Technik ist.[6] Es gibt auch weniger aktive Beispiele. So eignen sich Hochgeschwindigkeits-Zentrifugensysteme zur Anreicherung von Uran ebenso, wie sie ihre Aufgabe in Medizin und Pharmaunternehmen erfüllen. Einen annähernden Überblick über die Vielfalt erhält man, wenn man sich im Folgenden die Kodierung von Dual-Use-Gütern anschaut.

Dual-Use an der TU-Berlin

Obwohl die TU-Berlin eine Zivilklausel führt, werden Dual-Use relevante Technologien wie Sa­tel­li­ten, au­to­no­me und un­be­mann­te Fahr- und Flug­zeu­ge, Wire­less-​Sen­sor­netz­wer­ke, neue op­ti­sche Sys­te­me und au­to­ma­ti­sche Bild­in­ter­pre­ta­ti­on und Ter­ra­hert­z­wel­len auch an der TU erforscht. Das die Fördergelder dafür nicht immer aus dem eindeutig zivilen Sektor kommen, ist dabei wenig problematisch, da die Zivilklausel keinerlei juristische Relevanz hat.[7]


Quellen

  1. 1,0 1,1 http://de.wikipedia.org/wiki/Dual-Use
  2. http://www.wassenaar.org/faq/index.html
  3. http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/vorschriften/eg_dual_use_vo/vo428_2009.pdf
  4. http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/ausfuhrliste/index.html
  5. http://www.physics.ohio-state.edu/~wilkins/writing/Samples/policy/mccollum.html
  6. http://www.n-tv.de/technik/US-Militaer-testet-smartes-Gewehr-article12093931.html
  7. http://astatu.blogsport.de/2012/11/06/ruestungsforschung-in-zivil/