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TUB:Seminar:2016 1:Betriebsrat und Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz & Co. - Kommentierte Linkliste

Kurzvortrag

Ziel des Kurzvortrags ist es einen thematischen Impuls von etwa drei bis vier Minuten länge zu geben, der als Auftakt für die weitere Diskussion dient. Der Impuls sollte sowohl einen allgemein Überblick liefern, als auch zwei, drei Details liefern. Zur Orientierung und Vorbereitung sind im folgenden einige zentrale Fragen und kommentierte Links aufgelistet. Gerne können aber auch eigene Informationsquellen genutzt werden.

  • Was ist Mitbestimmung? Was ist Mitwirkung?
  • Was ist ein Betriebsrat? Was sind seien Aufgaben? Was ist der Unterschied zum Personalrat?
  • Wie werden Betriebsräte gegründet? Läuft das immer einfach und glatt ab? Gibt es da - auch in Deutschland - Widerstände durch die Arbeitgeber?
  • Welche Möglichkeiten der Einflußnahme, Mitbestimmung und Mitwirkung gibt es noch für Beschäftigte? Wie mächtig sind diese Möglichkeiten?

Die Aufgaben der Betriebsräte - Böckler

Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen und sozialen Angelegenheiten. Auch in vielen alltäglichen Fragen bestimmen Betriebsräte mit - ob es um Parkordnung oder Urlaubsplanung geht. Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum definitiven Vetorecht. http://boeckler.de/5306.htm

Die Mitbestimmung durch Aufsichtsräte - Böckler

Als oberstes Kontrollgremium wacht in größeren Kapitalgesellschaften der Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik des Vorstands. Damit dies nicht nur im Interesse der Kapitalgeber, sondern auch der Beschäftigten geschieht, sitzen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Je nachdem, unter welches der drei Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung die Unternehmen fallen, stellt die Arbeitnehmerseite die Hälfte oder ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder. http://boeckler.de/5543.htm

Die Mitbestimmung durch Arbeitsdirektoren - Böckler

Im Geltungsbereich des Montanmitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 wird der Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung vom Aufsichtsrat bestellt (Ausnahme: KGaA). Er ist in erster Linie für das Personal- und Sozialwesen zuständig. http://boeckler.de/5544.htm

Häufige Fragen zur Mitbestimmung - Böckler

http://boeckler.de/67.htm

Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen: Ausgewählte Daten aus fünf Studien - Böckler

http://www.boeckler.de/pdf/mbf_daten_aus_studien_ullenboom.pdf

Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik - WSI /Böckler

Das vorliegende Statistische Taschenbuch Tarifpolitik 2015 des WSI-Tarifarchivs bietet eine umfangreiche Zusammenstellung von Daten und Fakten zur Tariflandschaft und zur Tarifpolitik in Deutschland. Die Informationen sind in übersichtlichen Tabellen, Übersichten und Schaubildern dargestellt - besonders zu erwähnen sind die Abschnitte zu Lohn, Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub. Dem Taschenbuch lässt sich unter anderem entnehmen, wie viele Betriebsräte es in Deutschland absolut und relativ gibt. http://www.boeckler.de/pdf/p_ta_tariftaschenbuch_2015.pdf

Postdemokratie und die Erosion wirtschaftlicher Bürgerrechte - Gegenblende

Colin Crouch geht in seiner Diagnose der „Postdemokratie“ davon aus, dass die Verfahren der Demokratie zwar formal intakt bleiben, aber informell ausgehöhlt werden. Die politischen Entscheidungen werden von der Legitimation der Bürger entkoppelt und stattdessen durch Experten, ökonomische Eliten und ihre Interessen dominiert (Crouch 2008). Bisherige Untersuchungen von Crouchs Diagnose beschränkten sich primär auf das politische Feld. Aber auch in den Industriellen Beziehungen und der betrieblichen Mitbestimmung lassen sich Formen der Postdemokratisierung ausmachen. Das heißt nicht, dass die betriebliche Mitbestimmung ihre Funktion als Interessenvertretung der Beschäftigten zur Gänze verliert. Aber sie erodiert endogen – getrieben von der neuen Unternehmenssteuerung im Finanzmarktkapitalismus und dem Wandel der industriellen Staatsbürgerrechte. http://www.gegenblende.de/29-2014/++co++9a646e70-4a3d-11e4-bd47-52540066f352

Betriebsräte gründen - Böckler

Diese Broschüre fasst die Ergebnisse zusammen und ergänzt sie um Berichte aus der Praxis. Kolleginnen und Kollegen aus ganz unterschiedlichen Betrieben und Branchen schildern, wie sie – auch gegen den Widerstand des Arbeitgebers – ihren Betriebsrat gegründet haben und wie sie die ersten Schritte gegangen sind, um ihn zu einem wirksamen Instrument demokratischer Beteiligung zu machen. Diese Broschüre kann als Leitfaden für all diejenigen dienen, die eine Betriebsratsgründung noch vor sich haben http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_frerichs_betriebsraete_2015.pdf

Die Fertigmacher – der Kampf gegen Betriebsräte und Demokratie - Gegenblende

In den USA existiert seit über 100 Jahren eine Dienstleistungsbranche mit der Bezeichnung „union busting“. Busting heißt einfach nur: kaputtmachen. Damals war das bekannteste Branchenunternehmen die Detektei Pinkerton. Es gab Zeiten, da sind diese Dienstleister mit Totschlägern und Maschinenpistolen gegen Arbeiter angetreten, um Streiks brutal zu brechen. Heute treten sie natürlich nur noch in Nadelstreifen auf: Anwälte, Coachs, Testpsychologen, Absolventen der neuen „wissenschaftlichen“ Disziplin „Human Resources“. http://www.gegenblende.de/30-2014/++co++b8b24530-8202-11e4-b329-52540066f352

Betriebsratswahlen gesetzlich vorschreiben - Gegenblende

Mehr Mitbestimmung für Betriebsräte – diese Forderung war im letzten Wahlprogramm der SPD zu lesen. Betriebsräte sollten u.a. beim Einsatz von Leiharbeit, befristeter Beschäftigung und Werkverträgen mehr mitbestimmen dürfen.[1] Im Koalitionsvertrag[2] ist dagegen von einer Ausweitung der Mitbestimmungsrechte nicht mehr die Rede. Umso wichtiger ist es, darauf hinzuweisen, dass selbst eine massive Stärkung der Rechte der Betriebsräte nur einen geringen Effekt hätte. Der Grund dafür ist einfach: Die meisten Arbeitnehmer haben keinen Betriebsrat. Lediglich 43% der in der Privatwirtschaft Beschäftigten in Westdeutschland werden über einen Betriebsrat vertreten, in Ostdeutschland sind es nur 36%. Rund 91 % der betriebsratsfähigen Betriebe (das heißt, mit mindestens 5 Beschäftigten) in der Privatwirtschaft haben keinen Betriebsrat.[3] Dabei sind es vor allem die kleineren Betriebe, in denen kein Betriebsrat gewählt wird. Insgesamt ist also die Deckungsrate gering. http://www.gegenblende.de/25-2014/++co++3ed63a4c-76ef-11e3-a19f-52540066f352